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Meine Schutzmassnahmen:

Ich halte mich an das gegenwärtige Schutzkonzept: 

22.8.2020, Kanton Zug passt die Vorgaben zur Maskenpflicht an:
Der Kanton Zug eine Präzisierung betreffend Maskentragepflicht vorgenommen: Bei allen Dienstleistungen mit Körperkontakt muss zwingend von allen Beteiligten eine Maske getragen werden, unabhängig vom Schutzkonzept des jeweiligen Branchenverbands.

Präzisierungen bei Maskenpflicht

Bei den Betriebskontrollen im Kanton Zug wurde in den letzten Wochen verschiedentlich festgestellt, dass die Schutzkonzepte einiger Branchenverbände nicht ganz eindeutig sind. Der Zuger Regierungsrat erlässt deshalb eine Maskenpflicht für alle Dienstleistungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der Mindestabstand fortgesetzt nicht eingehalten kann. Dies betrifft u.a. Coiffeursalons, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios oder Massagesalons. Die Maskenpflicht gilt dabei jeweils für alle Anwesenden, also sowohl Kundinnen und Kunden als auch Mitarbeitende. Nicht unter diese Regeln fallen Einkaufsläden oder Gastronomiebetriebe, da es dort nicht zu Körperkontakt kommt und der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Link zur Medienmitteilung: 

https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/direktionssekretariat/aktuell/kanton-zug-passt-vorgaben-zu-veranstaltungen-und-clubs-an-1

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